Bereitschaft- und Notdienst

Ärztlicher Bereitschaftdienst

Die Bereitschaftspraxen in Chemnitz befinden sich im Klinikum Chemnitz und Rabenstein.

Hier finden Sie alle aktuellen Informationen und Rufnummern zu allen ärztlichen Bereitschaftsdiensten.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist u.a. zur Vermittlung von Hausbesuchen an Feiertagen und am Wochenende zu folgenden Zeiten unter der kostenfreien einheitlichen Rufnummer 116117 erreichbar.

Bei lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte den Notruf 112.

1. Die Bereitschaftspraxis am Klinikum Chemnitz

09116 Chemnitz, Flemmingstraße 4 – Haus B – Erdgeschoss

Die Bereitschaftspraxis am Klinikum Chemnitz verfügt über

  • allgemeinmedizinischen Behandlungsbereich
  • kinder- und augenärztlichen Behandlungsbereich
  • HNO-ärztlichen Behandlungsbereich
  • augenärztlichen Behandlungsbereich
  • chirurgischen Behandlungsbereich

Bereitschaft-Sprechstunden am Klinikum Chemnitz

Allgemeinmedizinischer Behandlungsbereich

  • Montag, Dienstag, Donnerstag von 19:00 – 21:00 Uhr
  • Mittwoch und Freitag 14:00 – 21:00 Uhr
  • Wochenende, Feiertage, Brückentage 09:00 – 19:00 Uhr

Kinderärztlicher Behandlungsbereich

  • Mittwoch und Freitag 19:00 – 21:00 Uhr
  • Wochenende, Feiertage, Brückentage 09:00 – 19:00 Uhr

Augenärztlicher Behandlungsbereich

  • Mittwoch und Freitag 14:00 – 21:00 Uhr
  • Wochenende, Feiertage, Brückentage 09:00 – 19:00 Uhr

HNO-ärztlicher Behandlungsbereich

  • Mittwoch und Freitag 14:00 – 21:00 Uhr
  • Wochenende, Feiertage, Brückentage 09:00 – 19:00 Uhr

Chirurgischer Behandlungsbereich

  • Mittwoch und Freitag 14:00 – 21:00 Uhr
  • Wochenende, Feiertage, Brückentage 09:00 – 19:00 Uhr

2. Bereitschaftspraxis am DRK-Krankenhaus Rabenstein

091,17 Chemnitz, Unritzstraße 23

Allgemeinmedizinischer Behandlungsbereich

  • Samstag, Sonntag, Brückentage 09:00 – 19:00 Uhr

Die bisherigen allgemeinmedizinischen Notdienste in der Stadt an den Wochenenden / Feiertagen entfallen damit.

Hinweis:
Da nicht jede Erkrankung ein lebensbedrohlicher Notfall ist, der in der Notaufnahme behandelt werden muss, können an den regulären Wochenenden die Praxen der niedergelassenen Ärzte aufgesucht werden.